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Widerrufsrecht bei telefonischen Vertrgen (B2B)
Hallo,
ich habe mal ein Frage in Bezug auf das Widerrufsrecht bei telefonisch
abgeschlossenen Vertrgen.
Meine Mutter hat ein Kosmetikstudio und wurde vor ein paar Wochen
telefonsich von einer Frau kontaktiert, die Ihr einen Eintrag in einem
Online-Branchenbuch anbot. Ihr wurde erzhlt, es htten Sie schon ber 4000
Leute angeklickt und das ganze sei ja fr Gewerbetreibende ohnehin ein Mu -
immerhin wre ja auch Mitbewerber eingetragen.
Meine Mutter schloss aus den Formulierungen der Verkuferin, dass es sich
hier wohl um einen Eintrag in den "gelben Seiten" handelt und entschied sich
dafr.
Nun, nach mehreren Wochen, kam bei ihr heute mit Datum 1.8.05 eine Mahnung
einer Firma Business Services Media GmbH/dbvz (digitales
Branchenverzeichnis) ber diesen Eintrag an. Angebliches Rechnungsdatum war
der 13.07.05.
Meine Mutter beschwrt, eine vorhergehende Rechnung nie bekommen und auch
einen solchen Eintrag nie gewollt zu haben - sie war ja der Ansicht, einen
Eintrag in den (offiziellen) Gelben Seiten zu bestellen.
Kann mir jemand sagen, ob hier evtl. noch ein Widerrufsrecht besteht? Da es
sich hier ja um ein Geschft B2B handelt, vermute ich das eher nicht.
Danke schonmal fr die kompetenten Antworten
Michael
Date:Wed, 10 Aug 2005 22:51:00 +0200
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Re: Widerrufsrecht bei telefonischen Vertrgen (B2B)
Kleiner Nachtrag:
> [..] Ihr wurde erzhlt, es htten Sie schon
> ber 4000 Leute angeklickt und das ganze sei ja fr Gewerbetreibende
> ohnehin ein Mu - immerhin wre ja auch Mitbewerber eingetragen.
Nein, so ganz kapier ich auch nicht, wie sie schon Leute angeklickt haben
knnen, bevor sie einen Eintrag gebucht hat. Aber da meine Mutter nicht vom
Fach (EDV) ist, hatte sie darber auch nicht nachgedacht. Als Verkaufstrick
hat es zumindest gewirkt.
Gru
Michael
Date:Wed, 10 Aug 2005 22:54:21 +0200
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Re: Widerrufsrecht bei telefonischen Vertrgen (B2B)
"Michael Block" schrieb:
> Kann mir jemand sagen, ob hier evtl. noch ein Widerrufsrecht
> besteht? Da es sich hier ja um ein Geschft B2B handelt, vermute
> ich das eher nicht.
Das ist korrekt.
Eventuell kme eine Anfechtung nach 119 II, 142 BGB in Betracht. Am
besten sollte das deine Mutter mit einem Anwalt bereden.
--
( ROT-13 if you want to email me directly: uvuc@ervzjrexre.qr )
"Sie tragen Trauer? Der Untergang der DDR?" - "Nein, Leni Riefenstahl.
Der Fhrer hat sie zu sich genommen." -- Abschiedsshow Scheibenwischer,
02.10.2003
Date:10 Aug 2005 21:03:42 GMT
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Re: Widerrufsrecht bei telefonischen Vertrgen (B2B)
Michael Block folterte am 10.08.2005 folgende Tasten:
>> [..] Ihr wurde erzhlt, es htten Sie schon
>> ber 4000 Leute angeklickt und das ganze sei ja fr Gewerbetreibende
>> ohnehin ein Mu - immerhin wre ja auch Mitbewerber eingetragen.
>
> Nein, so ganz kapier ich auch nicht, wie sie schon Leute angeklickt haben
> knnen, bevor sie einen Eintrag gebucht hat. Aber da meine Mutter nicht vom
> Fach (EDV) ist, hatte sie darber auch nicht nachgedacht. Als Verkaufstrick
> hat es zumindest gewirkt.
Ach, das kann schon Sinn machen. So nach dem Motto "Ihren kostenlosen
Standardeintrag haben schon 4000 Leute angeklickt, aber da steht nicht viel
drin..."
Marco
--
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Version: GnuPG v1.2.1
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=a6E4
-----END PGP MESSAGE-----
Date:Wed, 10 Aug 2005 23:21:25 +0200
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Re: Widerrufsrecht bei telefonischen Vertrgen (B2B)
"Michael Block" schrieb:
>Meine Mutter hat ein Kosmetikstudio und wurde vor ein paar Wochen
>telefonsich von einer Frau kontaktiert, die Ihr einen Eintrag in einem
>Online-Branchenbuch anbot. Ihr wurde erzhlt, es htten Sie schon ber 4000
>Leute angeklickt und das ganze sei ja fr Gewerbetreibende ohnehin ein Mu -
>immerhin wre ja auch Mitbewerber eingetragen.
>
>Meine Mutter [...] entschied sich
>dafr.
Ganz sicher?
Gre
Florian
--
Mail to the "From" address will be silently discarded. Use the
"Reply-To" address only.
Date:Mon, 15 Aug 2005 21:56:46 +0200
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Re: Widerrufsrecht bei telefonischen Vertrgen (B2B)
Florian Kleinmanns wrote:
>> Meine Mutter [...] entschied sich
>> dafr.
>
> Ganz sicher?
Nein, Sie enstschied sich fr einen Eintrag in den "Gelben Seiten", so dass
wir Holgers Vorschlag des Irrtums aufgegriffen und den Vertrag angefochten
haben. Einen Anwalt hatten wir zunchst fr diesen Schritt noch einschalten
wollen.
Erste Reaktion von denen war natrlich zu behaupten, alles sei klar erklrt
worden und befinde sich auch auf Band.
Ich habe dann am Montag zurckgeschrieben, eine Kopie der Erlaubnis fr die
Bandaufzeichnung angefordert und darauf hingewiesen, dass das werbliche
Anrufen ohne vorheriges Einverstndnis des Angerufenen unseres Erachtens
nach einen Versto gegen das UWG darstellt und dieses sicher Erwhnung
findet, falls die den Betrag nun einklagen mchten.
Heute kam dann als Antwort, dass man den Vertrag als nicht geschlossen
betrachte, die Bandaufzeichnung gelscht habe und daher eine weitere
rechtliche Prfung auf einen Versto gegen das UWG nicht mehr erforderlich
sei.
Na bitte, geht doch...
Gru
Michael
Date:Tue, 16 Aug 2005 23:22:29 +0200
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Re: Widerrufsrecht bei telefonischen Vertrgen (B2B)
Michael Block folterte am 16.08.2005 folgende Tasten:
> Erste Reaktion von denen war natrlich zu behaupten, alles sei klar erklrt
> worden und befinde sich auch auf Band.
Wenn die das wirklich (ohne Erlaubnis) gemacht htten, wren sie schn
blde.
Marco
--
Warum sich selber foltern, wenn das leben es tut?
Date:Wed, 17 Aug 2005 10:39:04 +0200
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Re: Widerrufsrecht bei telefonischen Vertrgen (B2B)
Marco Sondermann wrote:
> Michael Block folterte am 16.08.2005 folgende Tasten:
>
>> Erste Reaktion von denen war natrlich zu behaupten, alles sei klar
>> erklrt worden und befinde sich auch auf Band.
>
> Wenn die das wirklich (ohne Erlaubnis) gemacht htten, wren sie schn
> blde.
Ob sie das wirklich gemacht hatten weiss ich natrlich nicht, aber zumindest
schreiben sie in Ihrem Brief "Bei der Auftragserteilung wurde eine
Bandaufzeichnung angefertigt. Gerne knne Sie sich die Bandaufnahme nach
telefonischer Absprache mittags ab 14.00 Uhr anhren."
Aber wie gesagt, nachdem ich unsere Erlaubnis hierfr angefordert hatte,
wurde im 2. Brief die Lschung der Aufnahme mitgeteilt und die Sache als von
deren Seite erledigt betrachtet.
Wir haben also zumindest erreicht, was wir wollten. Inwieweit das Vorgehen
dieser Firma nun noch irgendwelche Rechtsvorschriften verletzt ist ein
anderes Thema. Aber lohnt es wirklich, da noch was zu unternehmen? Auer
Kosten drfte das fr uns bzw. fr meine Mutter nicht bringen.
Gru
Michael
Date:Wed, 17 Aug 2005 12:34:33 +0200
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